Sicherheitsunternehmen

Die Kantonspolizei ist die zuständige Behörde für die Erteilung von konkordatlichen Bewilligungen und für die Kontrolle der Tätigkeit von Sicherheitsunternehmen im Kanton Neuenburg.
Das Gesetz die Festlegung gemeinsamer Regeln für die Tätigkeit von Sicherheitsunternehmen und deren Beamten sowie die Sicherstellung der interkantonalen Gültigkeit der von den Konkordatskantonen erteilten Bewilligungen zum Ziel.

Betroffene Tätigkeiten:

  • Überwachung oder Bewachung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen;
  • Personenschutz;
  • Sicherheitstransport von Waren oder Wertgegenständen;

 

Betroffene Personen:

  • die Verantwortlichen von Sicherheitsunternehmen;
  • das mit Sicherheitsaufgaben beauftragte Personal, d.h. Leiter von Zweigstellen (geografisch dezentralisierte Einheiten) und das Sicherheitspersonal
  • das Sicherheitspersonal in öffentlichen Gaststätten und Geschäften

 

Rechtsgrundlagen


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